Familiengerichtliche Begutachtung


Meine Qualifikation

Gerade angesichts der – nicht durchgängig sachlichen – Debatte um Qualität von Sachverständigengutachten im Familienrecht ist es dringend geboten, Fachlichkeit und Qualität zu sichern. Ich bringe für qualifizierte Begutachtung folgendes mit:

  • Ich bin geprüfter und zertifizierter Fachpsychologe für Rechtspsychologie nach Vorgaben der psychologischen Berufsverbände DGPs und BDP. Als solcher absolviere ich regelmäßig Fortbildungseinheiten.
  • Ich bin geprüfter und zertifizierter Forensischer Sachverständiger im Familienrecht der Bayerischen Psychotherapeutenkammer PTK.
  • Als Teil der Familien-Psychologischen Praxisgemeinschaft Pestalozzistraße (F3P) bin ich im ständigen fachlichen Austausch mit Kolleginnen, wozu monatliche Intervision gemäß Richtlinien von DGPs/BDP für Fachpsychologen zählt.
  • Als Kursleiter und Fortbilder für den Elternkurs „Kinder im Blick“ verfüge ich über Wissen, wie Elternschaft nach einer Trennung gut im Sinne des Kindeswohls gestaltet werden kann.
  • Als Mediator gemäß Richtlinien des Bundesverbandes Mediation beinhaltet Begutachtung bei mir immer die Möglichkeit, nach der Diagnostik der Situation auf ein Einvernehmen zwischen den Parteien hin zu arbeiten.
  • Als approbierter Psychotherapeut (Verhaltenstherapie) bin ich ausgebildet, psychische Krankheitsbilder zu diagnostizieren und Behandlungsmöglichkeiten abzuschätzen.
  • In meiner Eigenschaft als Dozent im Masterstudiengang Rechtspsychologie der psychologischen Hochschule Berlin bin ich in regelmäßigem Austausch mit Studierenden und PsychologInnen, die sich mit aktuellen wissenschaftlichen Fragen von Begutachtung befassen.
  • Als Dozent für forensische Sachverständige der bayerischen Psychotherapeutenkammer im IVS Nürnberg habe ich regelmäßigen Austausch mit TherapeutInnen unterschiedlicher Berufsgruppen zu deren Sicht auf Begutachtung.
  • Schließlich konnte ich als Referent und Podiumsteilnehmer an diversen Veranstaltungen des Bundesfamilienministeriums Berlin teilnehmen, und dabei politische und juristische Diskussion um Perspektiven des Familienrechts mitverfolgen.


Auftragsvergabe

Ich nehme Begutachtungsaufträge ausschließlich von Gerichten an.

Bitte sprechen Sie die Beauftragung doch telefonisch oder per E-Mail mit mir ab, damit rasch geklärt werden kann, ob zeitliche Kapazitäten und die notwendige Eignung vorliegen.

Ladungsfähige Anschrift:

Pestalozzistr. 46, 80469 München

Kontakt:

Tel:  089 9541 1558
Fax 089 9541 1804
Mail: gutachten(at)joerg-fichtner.de


Erfahrung im Feld

Seit vielen Jahren bin ich als forensischer Sachverständiger für familienrechtliche Abteilungen von Amtsgerichten und für Familiensenate an Oberlandesgerichten tätig.

Lange war ich stellvertretender Leiter eines großen Gutachteninstituts, inzwischen arbeite ich als selbständiger und unabhängiger Sachverständiger, aber in fachlicher Kooperation im Rahmen der Familien-Psychologischen Praxisgemeinschaft Pestalozzistraße (F3P) und in Zusammenarbeit mit weiteren KollegInnen in Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163, Abs. 2 FamFG , mit dem ich mich seit Jahren in der Praxis und Forschung beschäftige.

2001-2002 war ich verantwortlicher Evaluator eines Praxisprojektes zum begleiteten Umgang des Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP).

2008-2010 arbeitete ich als Koordinator des Forschungsprojektes „Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft“ beim Deutschen Jugendinstitut (DJI).

2015-2017 leitete ich die Begleitforschung einer großen Beratungsstelle zu gerichtlich angeordneter Beratung.

Alle Projekte hatten zum Ziel, möglichst hilfreiche Interventionen für Scheidungsfamilien zu erarbeiten.

Aus diesen Projekten und aus meiner Tätigkeit als Sachverständiger entstanden einige Publikationen. Aber auch in verschiedenen Fachvorträgen und Fortbildungen konnte ich meine Erfahrungen mit Kollegen unterschiedlicher Profession diskutieren.